Allgemeine Geschäftsbedingungen
symbolic GmbH & Co. KG


§ 1 Geltungsbereich

Die im folgenden genannten Bedingungen gelten für alle zwischen der Firma symbolic GmbH & Co. KG und dem/den Auftraggeber(n) abgeschlossenen Rechtsgeschäfte. Abweichende Regelungen bedürfen der vorherigen Absprache und müssen schriftlich bestätigt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers / der Auftraggeberin werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die symbolic GmbH & Co. KG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Allgemeine Vertragsbedingungen von Wiederverkäufer(inne)n, Käufer(inne)n und sonstigen Abnehmer(inne)n ("Kunden") finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn bei der Auftragserteilung auf solche Vertragsbedingungen verwiesen wird und die symbolic GmbH & Co. KG Vertragsbedingungen nicht sofort ausdrücklich widersprechen.


§ 2 Auftragsannahme

Bis zum endgültigen Vertragsabschluss sind die Angebote der symbolic GmbH & Co. KG besonders hinsichtlich Ausführung, Preis und Fristen freibleibend, und nicht bindend. Soweit sie nicht ausdrücklich als "verbindlich" gekennzeichnet sind.

Mit Vertragsabschluss verlieren alle vorhergehenden verbindlichen Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich von der symbolic GmbH & Co. KG bestätigt werden ihre Wirksamkeit. Absprachen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

Die symbolic GmbH & Co. KG ist berechtigt, Produkte fortlaufend zu entwickeln. Geringfügige Abweichungen dem gelieferten gegenüber den bestellten Produkten sind dann zulässig, wenn sie der qualitativen Fortentwicklung des Produktes dienen.

Soweit sich die symbolic GmbH & Co. KG sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der symbolic GmbH & Co. KG kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.


§ 3 Urheber- und Nutzungsrecht

1. Die von der Firma symbolic GmbH & Co. KG für den/die Auftraggeber(in) erstellten Entwürfe, Vorlagen, Bilddarstellungen, Zeichnungen, Layouts (digitale und herkömmliche Methodik), sowie IT-taugliche Anwendungen und Darstellungen zur Nutzungsbestimmung im Rahmen der neuen Medien, unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, auch wenn diese nach § 2 UrhG die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.

Alle von der symbolic GmbH & Co. KG an den/die Auftraggeber(in) übergebenden Produkte sind gem. des UrhG zu kennzeichnen.

2. Die unter § 3.1 genannten Produkte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der symbolic GmbH & Co. KG weder verändert, noch für einen anderen Bestimmungszweck eingesetzt oder nachgeahmt werden, in denen die symbolic GmbH & Co. KG als Urheber genannt wird. Nachträgliche Veränderungen am gestalterischen Produkt bedürfen der gesonderten Kennzeichnung des Produktes, sowie der vorherig einzuholenden ausdrücklichen Genehmigung durch die symbolic GmbH & Co. KG.

3. Die symbolic GmbH & Co. KG überträgt dem/der Auftraggeber(in) nach vollständiger Bezahlung der vertraglich festgesetzten Leistungsvergütung die erforderlichen Nutzungsrechte an den für den/die Auftraggeber(in) erstellten Produkten. Soweit nicht anders vereinbart, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.


§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers / der Auftraggeberin

1. Der/die Auftraggeber(in) stellt der symbolic GmbH & Co. KG die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen, Informationen und sonstigen Ressourcen zur Verfügung.

2. Auf Verlangen der symbolic GmbH & Co. KG wird der/die Auftraggeber(in) die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich bestätigen.

3. Der/die Auftraggeber(in) wird die Vorschriften des Betriebsverfassungs- und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beachten und alles unterlassen, was zu Arbeitnehmer(innen)überlassung führen kann. Insbesondere

  • enthält er sich aller auftragsbezogenen Weisungen unmittelbar an die Mitarbeiter(innen) der symbolic GmbH & Co. KG, außer bei Gefahr für Leben und Gesundheit und
  • stellt er besondere Ausweise, soweit solche zum Betreten des Betriebsgeländes notwendig sind, so aus, dass eine eindeutige Unterscheidung gegenüber den Mitarbeiter(inne)n des Auftraggebers / der Auftraggeberin sichergestellt ist.

4. Soweit Mitarbeiter(innen) der symbolic GmbH & Co. KG Verpflegungseinrichtungen des Auftraggebers / der Auftraggeberin benutzen, berechnet der/die Auftraggeber(in) diesen die vollen Kosten.

5. Der/die Auftraggeber(in) erbringt die ihm/ihr obliegenden Mitwirkungen unentgeltlich.


§ 5 Mitarbeiter(innen)einsatz

1. Die symbolic GmbH & Co. KG wird zur Leistungserfüllung ausreichend qualifizierte Mitarbeiter(innen) einsetzen. Diese können sowohl Angestellte als auch freie Mitarbeiter(innen) sein.

2. Die symbolic GmbH & Co. KG kann Leistungen an Unterauftragnehmer(innen) vergeben.

3. Fällt ein(e) zum Einsatz vorgesehener Mitarbeiter(in) wegen Krankheit oder anderen von der symbolic GmbH & Co. KG nicht zu vertretenden Gründen aus, wird die symbolic GmbH & Co. KG den/die Mitarbeiter(in) innerhalb angemessener Frist ersetzen.


§ 6 Leistungsvergütung

1. Die Firma symbolic GmbH & Co. KG liefert die mit dem/der Auftraggeber(in) vertraglich vereinbarten Produkte gemäß ihren bei Angebotsabgabe beigefügten Leistungsverzeichnissen. Alle durch den/die Auftraggeber(in) veranlassten, nicht im Angebot enthaltenen Zusatzleistungen, werden gem. diesem Leistungsverzeichnis abgerechnet.

2. Vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin erbrachte Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich berücksichtigt worden sind, können nachträglich nicht mit in die Kostenaufstellung übernommen werden und haben keine Auswirkung auf die Vergütung der erbrachten Leistungen.

3. Die Leistungsvergütung ist ein Nettobetrag, auf den die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer zuzurechnen ist.


§ 7 Zahlung

Die Zahlung der Leistungsvergütung ist bei Lieferung oder Bereitstellung des/der Produkt(e) sofort fällig. Wird eine entsprechende Leistung in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung bei Abnahme oder Bereitstellung fällig.

Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behält sich die symbolic GmbH & Co. KG vor, nachfolgende Aufträge zu stornieren, nicht auszuliefern bzw. den Zugriff zu Leistungen zu sperren.

Ist ein Festpreis schriftlich vereinbart, so können entsprechend dem geleisteten Teil der Gesamtleistung anteilig Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt werden.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Zahlung der Leistungsvergütung sind die erbrachten Leistungen uneingeschränktes Eigentum der symbolic GmbH & Co. KG. Dies gilt auch für vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin gelieferte, jedoch bereits bearbeitete Basis-/Ausgangsprodukte oder Halberzeugnisse.

2. Der Eigentumsvorbehalt des Copyright-Schutzes sowie des Urheberanspruches gem. UrhG gilt über die Leistungsvergütung hinaus und ist nicht übertragbar. Eine Kennzeichnung der Urheberrechte oder des Copyright-Schutzes ist bei Vervielfältigung zwingend vorgeschrieben.


§ 9 Beanstandungen

1. Der/die Auftraggeber(in) hat den Inhalt und Umfang der gelieferten oder bereitgestellten Leistungen unverzüglich auf den vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen und ggf. auf Mängel hinzuweisen.

2. Die Gewährleistungsfrist ist grundsätzlich auf ein Kalenderjahr beschränkt.


§ 10 Haftung

Die symbolic GmbH & Co. KG haftet dem Kunden für Schäden nur, soweit den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen der symbolic GmbH & Co. KG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fallen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die symbolic GmbH & Co. KG hat grundsätzlich die Möglichkeit der Nachbesserung.

Hat der Kunde die Sache als Erfüllung (durch Kauf) angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Kunden die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn er Mängelansprüche geltend macht.

Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Vertragsabschluss die symbolic GmbH & Co. KG nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnte.

Die symbolic GmbH & Co. KG haftet nicht für die über Ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, Noch dafür, das sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die symbolic GmbH & Co. KG und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der symbolic-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.


§ 11 Haftungsausschluss

Die symbolic GmbH & Co. KG schließt eine Haftung für Inhalte, der von ihr im Kundenauftrag erbrachten Leistungen unter allen Umständen aus. Sie ist ferner berechtigt, das Erbringen von Leistungen auch aus bestehenden Verträgen abzulehnen, sobald erkennbar ist, dass es sich um strafbare Inhalte handelt, die zu erbringenden Leistungen gegen die Menschenwürde gerichtet sind oder mit den freiheitlichen, demokratischen Grundsätzen dieses Staates nicht zu vereinbaren sind.


§ 12 Verschwiegenheitspflicht

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle durch die Zusammenarbeit bekannt gewordenen firmenspezifischen Inhalte mit absoluter Vertraulichkeit zu behandeln sowie über die Zusammenarbeit gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren.
Diese Verschwiegenheitspflicht endet nicht mit Ende der Zusammenarbeit, sondern ist im Interesse beider Seiten auf unbestimmte Zeit fortzuführen.


§ 13 Schlussbestimmungen

1. Sämtliche Änderungen und / oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sowie jeder Verzicht auf dieses Erfordernis bedürfen der Schriftform.

2. Wenn sich eine Bestimmung der vertraglichen Vereinbarungen als ungültig erweist, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

3. Für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem/der Auftraggeber(in) gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem/der Auftraggeber(in) ist Hamburg.


Stand: 30.08.2021